SICHERHEITSHINWEISE

Beschränkungen
Für den Einsatz von Munition mit schwachen Treibladungen oder Geschossen aus Luftgewehren sind RUTEC Schutzvorhänge nicht geeignet.Die Vorhänge müssen immer freihängend befestigt werden und dürfen unter keinen Umständen am Boden befestigt werden.Die Vorhänge müssen durchgängig hinter allen Zieldarstellungen angebracht sein. Eine Überlappung zwischen den einzelnen Vorhängen von mindestens 150 mm ist zwingend erforderlich.RUTEC Schutzvorhänge dürfen nur mit auf Schießständen zugelassener Munition verwendet werden.

Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich anzeigt und versteckte Mängel binnen 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei der SGP Spezial Gummi Produkte GmbH beanstandet.

Soweit ein von SGP zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur zweimaligen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit, in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Die SGP Spezial Gummi Produkte GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

Bei der Bearbeitung von seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Gegenständen trägt der Kunde das Risiko der Beschädigung und Zerstörung, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserseits vorliegt.

Diese Haftungsbefreiung gilt jedoch nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.

Für den sicheren Betrieb einer Schießstätte sind die Betreiber bzw. Erlaubnisinhaber von Schießständen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schießsachverständigen allein und ausschließlich verantwortlich.

Haftungsbeschränkung
Für den sicheren Betrieb einer Schießstätte sind die Betreiber bzw. Erlaubnisinhaber von Schießständen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schießstandsachverständigen
verantwortlich.

Die SGP Spezial Gummi Produkte GmbH haftet nur für die zugesicherten Eigenschaften des Materials und Qualitätsstandards in Bezug auf deren physikalische Eigenschaften.
Die Verantwortung für die fachgerechte Verwendung, technische Auslegung, Eignung aller
gelieferter Produkte obliegt dem Schießstättenbetreiber, der für den Einbau zuständigen und ausführenden Fachfirma in Zusammenarbeit mit dem Schießstandsachverständigen.

Aussagen zum Einsatz von RUTEC Produkten der SGP Spezial Gummi Produkte GmbH beschränken sich auf die erworbenen Erfahrungen bei verschiedenen privaten Personen, Firmen und Behörden.
In jedem Falle ist für die Beurteilung der örtlichen Verhältnisse, Abstimmung auf den Einsatzzweck und Ausführung der Maßnahme ein Schießstandsachverständiger hinzu zu ziehen.

Auszug Schießstand-Richtlinien in der aktuellen Fassung

1.2.2. Grundsatz der Sicherheit
Ein Schießstand muss so errichtet werden, dass sowohl nach innen, d.h. für die am Schießen beteiligten Personen, als auch nach außen, d.h. für die Umgebung bzw. die Nachbarschaft, Gefahren und Gefährdungen nach den bisherigen Erkenntnissen ausgeschlossen werden können.

1.2.4. Erhaltung der Sicherheitsbauten
Jeder Schießstand ist laufend in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen eines Schießstandes sind durch den Betreiber bzw. Erlaubnisinhaber ständig auf ihre Gebrauchssicherheit zu überwachen. Liegen erhebliche Mängel vor, ist der Schießbetrieb bis zu deren Beseitigung einzustellen.

Ausschlußklausel
Alle Angaben zu unseren Produkten basieren auf Laborergebnissen und unserem derzeitigen Wissensstand. Die gemachten Angaben dienen zur Information unserer Produkte und deren Verwendung. Die genannten Daten können sich im Zuge von Weiterentwicklungen ändern, daher behält sich die SGP Spezial Gummi Produkte GmbH technische Änderungen vor. Es gilt die jeweils aktuelle Auflage.

Unsere Gewährleistung bezieht sich nur auf die einwandfreie Beschaffenheit unseres Materials. Verbrauchs-, Mengen und Ausführungsangaben sind Erfahrungswerte, die im Falle abweichender Gegebenheiten nicht ohne weiteres übertragen werden können. Die enthaltenen Angaben entsprechen daher dem derzeitigen Stand der Technik. Es kann aber nicht der Gesamtstand allgemein anerkannter Regeln der Bautechnik, einschlägiger Normen, Richtlinien und handwerklichen Regeln enthalten sein. Diese müssen vom Ausführenden neben den Verarbeitungsvorschriften entsprechend beachtet werden.

Konstruktive, statische und bauphysikalische Eigenschaften von RUTEC Systemen können nur erreicht werden, wenn die ausschließliche Verwendung von RUTEC Komponenten oder von ausdrücklich durch die SGP Spezial Gummiprodukte GmbH empfohlenen Produkten sichergestellt ist.

Die Verantwortung für die fachgerechte Verwendung und Eignung obliegt der für den Einbau zuständigen und ausführenden Fachfirma.